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   VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768   

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VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768 (https://dejure.org/2013,12799)
VG München, Entscheidung vom 21.03.2013 - M 10 K 12.3768 (https://dejure.org/2013,12799)
VG München, Entscheidung vom 21. März 2013 - M 10 K 12.3768 (https://dejure.org/2013,12799)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768
    Mit dieser Regelung, die durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 460) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eingeführt wurde, wollte der Gesetzgeber unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen einer Aufwandsteuer (BVerfG, B.v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325-359) eine Härtefallregelung für Personen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit schaffen (LT-Drs. 15/10637 Begr. S. 3 Buchst. A).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768
    In seinem Urteil vom 3. November 1982 (1 BvR 620/78 - BVerfGE 61, 319 - juris Rn. 80) führt das Bundesverfassungsgericht aus, das Splittingverfahren entspreche dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auszug aus VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768
    Ein regelmäßiges tatsächliches Bewohnen ist darüber hinaus nicht erforderlich, es reicht ein bloßes Vorhalten zur Selbstnutzung (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - juris Rn. 62).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415

    Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für

    Auszug aus VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768
    Demgegenüber spricht das Antragserfordernis in Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG für einen Befreiungstatbestand (so auch Engelbrecht a.a.O. Rn. 27 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415 - juris Rn. 10), d.h. die Steuerfestsetzung erfolgt zunächst unabhängig von der Einkommenssituation, über die Befreiung wird in einem gesonderten Verwaltungsakt entschieden.
  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635

    Zweitwohnungsteuer; jeweils wechselseitige Haupt- bzw. Nebenwohnungen von

    Auszug aus VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768
    Bedenken gegen die formelle oder materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuersatzung wurden nicht vorgetragen und sind auch nicht ersichtlich; zudem hielt die Satzung bereits mehrfach obergerichtlichen Prüfungen Stand (zuletzt BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris);.
  • VG München, 17.03.2016 - M 10 K 15.4729

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Am 16. August 2012 erhob die Klägerin Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München (Az.: M 10 K 12.3768) und stellte den Antrag, den Zweitwohnungsteuerbescheid der Beklagten aufzuheben, soweit er für das Jahr 2012 sowie die folgenden Jahre eine Steuer festsetzt, hilfsweise die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids zu verpflichten, der Klägerin Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für das Jahr 2012 und die folgenden Jahre zu gewähren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakten sowie auf die beigezogenen Akten des Verfahrens M 10 K 12.3768 verwiesen.

    Das sich anschließende Gerichtsverfahren (M 10 K 12.3768 und 4 BV 13.1239) führte zur Klärung der materiell-rechtlichen Fragen letztlich teilweise, nämlich hinsichtlich des materiell-rechtlichen Anspruchs auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer zugunsten der Klägerin.

  • VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Am 16. August 2012 erhob die Klägerin Klage zum Verwaltungsgericht München (M 10 K 12.3768) mit dem Antrag, den Zweitwohnungsteuerbescheid der Beklagten aufzuheben, soweit er für das Jahr 2012 sowie die folgenden Jahre eine Steuer festsetzt, hilfsweise die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids zu verpflichten, der Klägerin Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für das Jahr 2012 und die folgenden Jahre zu gewähren.
  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.1923

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Eine fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes stellt als solche kein treuwidriges Verhalten einer Behörde dar; dies gilt vorliegend umso mehr, als auch das Verwaltungsgericht selbst in seiner Entscheidung vom 21. März 2013 - M 10 K 12.3768 - diese Auffassung der Beklagten zu Art. 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 KAG zunächst bestätigt hatte.
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